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Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst
Das Gebäude Stuttgarter Straße 15 ist geöffnet:
Montags bis Donnerstags | 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitags | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Sowie bei öffentlichen Verhandlungen jeweils bis Sitzungsende.
Das Gebäude Reichsstraße 2, in dem die Nachlass- und Betreuungsabteilungen untergebracht sind, ist mit einer Klingelanlage versehen. Terminsvereinbarungen sind erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Freudenstadt die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist.
Termine sollten Sie möglichst mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vorher vereinbaren.
Am besten erreichen Sie uns während der Funktionszeiten:
Montag bis Donnerstag | 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
Freitag | 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:
Termine finden nur nach Absprache statt.
Ort: Raum 0.20, Erdgeschoss im Gebäude Stuttgarter Straße 15.
Den Vordruck "Antrag auf Beratungshilfe" oder die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" finden Sie auch unter dem Menüpunkt Service/Formulare.
Bereitschaftsdienst
Beim Amtsgericht Rottweil ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung
unaufschiebbarer Dienstgeschäfte auch für den Bezirk des Amtsgerichts Freudenstadt eingerichtet:
Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.
Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Rottweil (Telefon: 0741/477-0) oder Freudenstadt (Telefon: 07441/5360) zu erreichen.
Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.