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Dienstzeiten / Bereitschaftsdienst

Das Gebäude Stuttgarter Straße 15 ist geöffnet:

Montags bis Donnerstags  08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Sowie bei öffentlichen Verhandlungen jeweils bis Sitzungsende.

Das Gebäude Reichsstraße 2, in dem die Nachlass- und Betreuungsabteilungen untergebracht sind, ist mit einer Klingelanlage versehen. Terminsvereinbarungen sind erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass beim Amtsgericht Freudenstadt die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist. 

Termine sollten Sie möglichst mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter vorher vereinbaren.

Am besten erreichen Sie uns während der Funktionszeiten:

Montag bis Donnerstag  9:00 Uhr bis 11:30 Uhr
14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Sprechzeiten der Rechtsantragstelle:

Termine finden nur nach Absprache statt. 

Ort: Raum 0.20, Erdgeschoss im Gebäude Stuttgarter Straße 15.


Bereitschaftsdienst
Beim Amtsgericht Rottweil ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte auch für den Bezirk des Amtsgerichts Freudenstadt  eingerichtet:
Der richterliche Eildienst ist grundsätzlich als Rufbereitschaft eingerichtet.
Der diensthabende Richter ist über die Polizei in Rottweil (Telefon: 0741/477-0) oder Freudenstadt (Telefon: 07441/5360) zu erreichen. Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.

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