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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Freudenstadt ist erstinstanzliches Gericht in Betreuungs-, Familien-, Nachlass-, Zivil-, und Strafsachen. Beim Amtsgericht Freudenstadt wird außerdem das Güterrechtsregister geführt. Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

In Nachlass-, Familien- und Zwangsversteigerungssachen ist das Amtsgericht Freudenstadt auch für den Bezirk des Amtsgerichts Horb zuständig.

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