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Bereitschaftsdienst

Beim Amtsgericht Rottweil ist ein Bereitschaftsdienst an dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit zur Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte auch für den Bezirk des Amtsgerichts Freudenstadt wie folgt eingerichtet:


  1. Der richterliche Eildienst ist als Rufbereitschaft eingerichtet.
  2. Der diensthabende Richter ist über die Polizei zu erreichen. In dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden, wenden Sie sich bitte an die Polizei in Rottweil (Telefon 0741/477-0 oder  Freudenstadt, Marktplatz 47, 72250 Freudenstadt (Telefon: 07441/5360). Diese verständigt dann den jeweiligen Bereitschaftsdienst des Gerichts.

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